ERSTELLUNG VON EVAKUIERUNGSKONZEPTEN
Grundsätzlich ist der vorbeugende Brandschutz in Deutschland darauf ausgelegt, dass sich die Menschen bei einem Brandereignis selbständig in Sicherheit bringen. Die Feuerwehr rettet einzelne, die sich nicht mehr selbst in Sicherheit bringen konnten.
Die Feuerwehr kann es nicht leisten, mehrere Personen in den ersten Minuten eines Brandes zu retten. Es gibt jedoch zahlreiche Bereiche, in denen eine Selbstrettung nicht möglich ist. Dies ist klassischerweise in Kliniken und Betreuungseinrichtung der Fall. Dort sind die Menschen auf Grund ihrer geistigen, gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage, sich selbst zu retten. Die Erstellung entsprechender Evakuierungskonzepte ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Auch in Freizeitparks und dort insbesondere in Fahrgeschäften sind spezielle Evakuierungskonzepte erforderlich, da die Fahrgäste meist durch Haltebügeln im Sitz gehalten werden und selbst bei einem Stillstad der Attraktion diese nicht eigenständig verlassen können. Selbst wenn ein eigenständiges Befreien aus dem Sitz möglich ist, so sind die Fluchtwege durch die Kulissen nicht oft klar zu erkennen.
Aus diesen und anderen Gründen sind spezielle Evakuierungskonzepte erforderlich, um die organisatorischen Maßnahmen zu beschreiben, wie die Beschäftigten vor Ort die Personenrettung einleiten und unterstützen sollen. Hierzu zählen beispielsweise auch Kindertageseinrichtungen, Schulen, Versammlungsstätten aller Art und Veranstaltungen mit größeren Personenansammlungen.
Wir helfen Ihnen:
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir ein individuelles und auf die Erfordernisse abgestimmtes Evakuierungskonzept. Darauf aufbauend schulen wir Ihre Mitarbeiter als Selbsthilfekräfte (Brandschutz- und Evakuierungshelfer) und versetzen Sie somit in die Lage, in einem Schadensfall schnell und richtig zu reagieren, um das Überleben der Bewohner, Patienten, oder Gäste zu sichern.